Berufsausbildung - 3 Jahre
Sie werden dahingehend ausgebildet Menschen mit Behinderungen zu begleiten, zu pflegen und ihnen zu assistieren. Sie lernen, wie bereits vorhandene Fähigkeiten eines Menschen erkannt und gezielt gefördert bzw. erweitert werden können.
Berufsbezeichnung/ -abschluss
„Staatlich anerkannte Heilerziehungspflegerin“/
„Staatlich anerkannter Heilerziehungspfleger“
Einsatzmöglichkeiten
Heilerziehungspfleger arbeiten in Einrichtungen der Behinderten-, Kinder- und Jugendhilfe, d. h. in Wohnstätten für, Menschen mit Behinderungen und Einrichtungen für Kinder und Jugendliche sowie deren ambulant mobilen Einrichtungen.
Berufliche Perspektiven
Fachkraft in den Einrichtungen der Behinderten-, Kinder- und Jugendhilfe.
Ausbildungsbeginn und -ort
Die Ausbildung beginnt am 16. August 2010.
Ausbildungsorte sind Großhennersdorf, Rothenburg und die Praxiseinrichtungen.
Schulgeld / Förderung
Die Ausbildung ist schulgeldpflichtig. Das Schulgeld wird von den Praxiseinrichtungen getragen.
Lehr- / Lernmittel werden teilweise ausgeliehen
Die Ausbildung kann durch BAföG gefördert werden. Zuständig ist das BAföG-Amt am Wohnort.
Gemäß der staatlichen Vorgaben wird eine einmalige Prüfungsgebühr in Höhe von 150 Euro erhoben.
Evangelische Fachschule für Heilerziehungspflege
-Staatlich anerkannte Ersatzschule-